9 oder fälschen liess. Der Beschuldigte wusste allerdings, dass es sich um Fälschungen handelte. 8. Mehrfaches Führen eines Motorfahrzeuges ohne Führerausweis Der Beschuldigte führte in der Zeit vom 30. April 2017 bis am 25. September 2017 (durch 32 Fahrten von C.________(Ortschaft) nach M.________ und zurück) sowie in der Zeit bis zum 10. August 2019 (vgl. nachfolgende Vorfälle [Ziff. 9-14]) mehrfach ein Fahrzeug, im Wissen darum, dass er über keinen gültigen Führerausweis verfügte.