der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Zur Beantwortung der sich stellenden Fragen bezüglich der Strafzumessung und der Landesverweisung ist es dennoch notwendig, sich ein Bild über die deliktischen Handlungen des Beschuldigten zu machen. Kurz zusammengefasst ist von folgenden deliktischen Handlungen des Beschuldigten auszugehen.