I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 30. Januar 2020 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. des Freispruchs von der Anschuldigung der einfachen Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 12.05.2017 in Y.________ durch Inverkehrbringen eines Fahrzeuges in nicht vorschriftsgemässem Zustand, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten;