2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), amtlich verteidigt durch Fürsprecherin B.________, mit Eingabe vom 7. Februar 2020 (pag. 1966) form- und fristgerecht die Berufung an. Die schriftliche Urteilsbegründung des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau datiert vom 11. Mai 2020 (pag. 1975 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom 11. Mai 2020 (pag. 1973 f.) zugestellt. Mit Eingabe vom 29. Mai 2020 (pag. 2098 ff.) erklärte Fürsprecherin B.________ im Namen und Auftrag des Beschuldigten form- und fristgerecht die Berufung (pag. 2098 ff.). Angefochten wurden die Schuldsprüche gemäss Ziff.