3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 2‘150.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 20.07.2017. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 21 Tage festgesetzt. 4. Zu einer Landesverweisung von 3 Jahren. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet. 5. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 14‘324.00 und Auslagen von CHF 5‘359.90, insgesamt bestimmt auf CHF 19‘683.90 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung).