7. des Führens eines Motorfahrzeuges ohne Versicherungsschutz, festgestellt am 12.05.2017 in Y.________; 8. der einfachen Verkehrsregelverletzung, mehrfach wie folgt: 8.1. Nichtbeachten eines polizeilichen Haltezeichens, begangen am 12.05.2017 in Y.________; 8.2. Nichtbeherrschen des Fahrzeugs, begangen am 15.07.2017 in Z.________; 8.3. Pflichtwidriges Verhalten bei einem Unfall mit Sachschaden, begangen am 15.07.2017 in Z.________; 8.4. Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit innerorts um 18 km/h, begangen am 23.07.2017 in Z.________;