426 Abs. 4 StPO). Im Umfang von 1/6 entfallen sowohl die Nach- als auch die Rückzahlungspflicht. Rechtsanwalt D.________ hat zudem im Umfang von CHF 1'777.05 ein Nachforderungsrecht gegenüber seiner Klientschaft (Art. 42a KAG). 48 Kurzbegründung Honorar: