1. Die auf den Schuldspruch entfallende Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsbeistandes der Straf- und Zivilklägerin im erstinstanzlichen Verfahren, Rechtsanwältin G.________, wird wie folgt bestimmt: Leistungen bis 31.12.2017 Stunden Satz amtliche Entschädigung 43.25 200.00 CHF 8’650.00 Auslagen MWST-pflichtig CHF 506.25 Mehrwertsteuer 8.0% auf CHF 9’156.25 CHF