Das beschlagnahmte Hochzeitsfoto verbleibt als Beweismittel in den Akten. 3.2. Das beschlagnahmte Küchenmesser wird zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB). 3.3. Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils dem Beschuldigten zurückgegeben:  1 Laptop HP, schwarz, Netzadapter/Ladekabel (Ass.-Nr. 01)  Sichtmappe blau, mit Unterlagen ________ (Ass.-Nr. 02)  Sichtmappe, enthaltend Unterlagen ________ (Ass.Nr. 05)  2 Ausweisdokumente P.________(Republik) (Ass.-Nr. 06)  1 Mobiltelefon ________ (Ass.-Nr. 07)  1 Mobiltelefon