__, freigesprochen wurde unter Auferlegung der auf den Freispruch entfallenden anteilsmässigen Verfahrenskosten (¼), ausmachend CHF 12'583.55 (Gebühren von CHF 8'266.25 und Auslagen von CHF 4'317.30) an den Kanton Bern; unter Ausrichtung einer auf den Freispruch entfallenden Entschädigung von CHF 7’705.30 an Fürsprecher B.________, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten; unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 5'585.85 an Rechtsanwältin G.________, der amtlichen Vertretung der Straf- und Zivilklägerin; 2. A.________ in Anwendung von Art. 41, 46 und 47 OR sowie Art.