1. A.________ vom Vorwurf des strafbaren Schwangerschaftsabbruchs ohne Einwilligung der schwangeren Frau, evtl. des Versuchs hierzu, angeblich begangen am 24. Juni 2016 in F.________, E.________, z.N. von C.________, freigesprochen wurde unter Auferlegung der auf den Freispruch entfallenden anteilsmässigen Verfahrenskosten (¼), ausmachend CHF 12'583.55 (Gebühren von CHF 8'266.25 und Auslagen von CHF 4'317.30) an den Kanton Bern; unter Ausrichtung einer auf den Freispruch entfallenden Entschädigung von CHF 7’705.30 an Fürsprecher B.