Oberinstanzliches Verfahren Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren machte Fürsprecher B.________ mit Honorarnote vom 4. Mai 2021 einen Aufwand von insgesamt 25 Stunden geltend, wovon 10 ½ Stunden auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung (inkl. Studium des Urteilsdispositivs, Nachbesprechung mit dem Beschuldigten sowie Abschluss Dossier) fielen (pag. 1977). Die Berufungsverhandlung dauerte 6 ½ Stunden (inkl. Urteilseröffnung), eine Stunde ist zudem für die Nachbesprechung mit dem Beschuldigten zu gewähren.