Dass der Beschuldigte sich zudem während des Strafverfahrens anständig und korrekt gegenüber den Behörden verhielt, darf ebenfalls und ohne Belohnung mittels Strafreduktion von ihm erwartet werden. Weiter ist nicht zu verkennen, dass bei allen Bekundungen, die der Beschuldigte machte, auch gleich wieder eine Relativierung erfolgte, so beispielsweise, als er angab, er habe vier Jahre lang alles geschluckt (pag. 787, Z. 127) und es sei sehr schwer für ihn gewesen. Auch schwang bei seinen Aussagen praktisch jedes Mal eine gehörige Portion Selbstmitleid mit.