35 19. Täterkomponenten 19.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Betreffend das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden. Sie erwog im Wesentlichen, die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten seien neutral zu gewichten. Der Beschuldigte sei im Jahr 1968 in W.________ geboren worden und habe im P.________(Republik) die Schulen besucht und im Anschluss als Lastwagenfahrer gearbeitet.