Oberinstanzlich gab die Straf- und Zivilklägerin zwar zu Protokoll, seit sie ein zweites Mal operiert habe, gehe es mit der Hand und dem Daumen viel besser, sie könne diese wieder besser bewegen. Sie arbeite jedoch meistens mit der anderen (also der rechten) Hand, bei groben Arbeiten gehe es [das Arbeiten mit der linken Hand]. Feinarbeiten seien wegen des Daumens schwierig (pag. 1949, Z. 31 ff.). Die Tat wirkt sich somit noch bis heute auf den Alltag der Straf- und Zivilklägerin aus.