Es ist dem Handeln der herbeigeeilten Augenzeugen zu verdanken, dass rasch eine ärztliche Versorgung erfolgte. Ohne die medizinischen und chirurgischen Interventionen wäre die Straf- und Zivilklägerin sehr wahrscheinlich an den Folgen der Stichverletzungen (Verbluten nach innen und aussen oder durch die bei einem Pneumohämatothorax [Gas und Blut in der Brusthöhle] möglichen Komplikationen) verstorben (pag. 392). Der Beschuldigte trug nichts dazu bei, dass sich die latente Lebensgefahr nicht verwirklichte und die Straf- und Zivilklägerin heute noch am Leben ist.