Er stach insgesamt rund 20 Mal mit einem grossen Küchenmesser auf die Straf- und Zivilklägerin ein, wobei er sie, als diese sich kurzeitig von ihm lösen und auf die andere Strassenseite flüchten konnte, wieder einholte und sie an zwei weiteren Orten mit Messerstichen traktierte. Er liess erst von ihr ab, als sich ihm mehrere entschlossene und mit unterschiedlichsten Schlaginstrumenten bewaffnete Drittpersonen entgegenstellten. Gemäss den Schilderungen der Zeugen machte er teilweise grosse Ausholbewegungen.