Er liess sich weder durch die Straf- und Zivilklägerin, welche ihm noch sagte, ob er sie stechen wolle, noch durch die in einer relativ frühen Phase des Geschehens erfolgten Zurufe von Augenzeugen von seinem Vorhaben abbringen. Er stach insgesamt rund 20 Mal mit einem grossen Küchenmesser auf die Straf- und Zivilklägerin ein, wobei er sie, als diese sich kurzeitig von ihm lösen und auf die andere Strassenseite flüchten konnte, wieder einholte und sie an zwei weiteren Orten mit Messerstichen traktierte.