_ den letzten Tropfen darstellte 30 (pag. 1962). Auch nach Auffassung der Kammer ist insgesamt vielmehr von einer «Bilanztötung» auszugehen. Die Mitnahme des Tatmessers konnte der Beschuldigte bis zuletzt nicht plausibel erklären. Er wollte es am 24. Juni 2016, wie er das auch schon früher angedroht hatte, gegen die Straf- und Zivilklägerin einsetzen, um sie zu töten, und nicht etwa, um ihr lediglich damit zu drohen. Die Salt-Rechnung war bloss ein Vorwand, um die Straf- und Zivilklägerin stellen zu können.