Sie kaue ihn wie einen Kaugummi und schmeisse ihn dann weg. Den Grund habe sie gesetzt, dass es so weit gekommen sei, sie habe vier Jahre mit ihm gespielt (pag. 860, Z. 80). Auch oberinstanzlich gab der Beschuldigte an, alles sei wegen ihr (pag. 1956, Z. 1). Wenn er die Kinder regelmässig hätte besuchen können, so wäre es zu diesem Vorfall nicht gekommen. Die Mutter [die Straf- und Zivilklägerin] habe ihm nicht geholfen, damit er die Kinder hätte sehen können (pag. 1958, Z. 30 ff.).