Selbst der Umstand, dass es sich beim Opfer um die Mutter der drei gemeinsamen Kinder handelte, brachte den Beschuldigten nicht von seinem Vorgehen ab. In vielen Aussagen des Beschuldigten kommen primär eine grosse Egozentrik und Selbstbemitleidung zum Ausdruck. Schuld an allem ist seiner Ansicht nach die Straf- und Zivilklägerin: Sie habe ihn respektlos behandelt (pag. 752, Z. 177; pag. 773, Z. 192) oder habe mit dem Geld seiner Kinder ihre Hochzeit finanziert (pag. 750, Z. 81 f.).