Der Beschuldigte war frustriert, gekränkt und eifersüchtig, weil er sich nicht damit abfinden konnte, dass die Straf- und Zivilklägerin ihr eigenes Leben führen wollte und er darin keinen Platz mehr hatte. Er gab selber an, wegen der Heirat sowie den Fotos, die er diesbezüglich von der Straf- und Zivilklägerin erhalten hatte, sei er «innerlich verbrannt» (pag. 862, Z. 140). Deswegen hegte er ihr gegenüber Eifersuchts- und latente Rachegefühle. Trennungssituationen sind nichts Aussergewöhnliches und stellen nicht per se eine schwere Konfliktsituation dar.