am 5. März 2016 lösten beim Beschuldigten Frust und Rachegefühle aus. Der Beschuldigte stiess gegenüber der Strafund Zivilklägerin und in Gegenwart der Familie bereits früher Todesdrohungen aus und griff sie mehrmals körperlich an. Obschon er bereits in einer frühen Phase der Tatausführung mit Zurufen von Drittpersonen dazu aufgefordert wurde, von ihr abzulassen, führte er sein Vorhaben am Tattag unbeeindruckt fort.