und schliesslich wieder bei der Buchenhecke insgesamt rund 20 Mal auf die Straf- und Zivilklägerin ein. Der Beschuldigte machte grosse Ausholbewegungen und seine Stiche erfolgten ungezielt und mit grosser Wucht, insbesondere gegen den Rumpf und das Gesicht der Straf- und Zivilklägerin. Diese versuchte, die Stiche zeitweise mit den Händen abzuwehren und erlitt insgesamt 24, zum Teil erhebliche Stich- und Schnittverletzungen am ganzen Körper, die ohne rechtzeitige medizinische und chirurgische Versorgung sehr wahrscheinlich zum Tod geführt hätten.