Nach einem kurzen verbalen Streit, bei welchem man sich gegenseitig mit Vorwürfen eindeckte, griff der Beschuldigte zum Messer. In einem dynamischen Geschehen, in welchem er die Straf- und Zivilklägerin teilweise mit einer Hand festhielt, stach er zuerst am ursprünglichen Begegnungsort, anschliessend – nachdem sich die Straf- und Zivilklägerin kurzzeitig hatte losreissen und flüchten können – auf der gegenüberliegenden Strassenseite vor der Liegenschaft AH.________ und schliesslich wieder bei der Buchenhecke insgesamt rund 20 Mal auf die Straf- und Zivilklägerin ein.