Die Rechnung war mehr Vorwand als Diskussionspunkt, wurde diese doch – wie ebenfalls bereits erwähnt – weit vor dem Tattag, nämlich am 8. Juni 2016, ausgestellt. Der Beschuldigte schritt, ohne dass er das Messer zuvor irgendwie in Zusammenhang mit der Rechnung gebracht hätte, zur Tat. In Verbindung mit den sich aus der konkreten Tatausführung ergebenden Rückschlüssen steht ein Rache- bzw. Eifersuchtsmotiv damit klar im Vordergrund. 12.8 Beweisergebnis Die Kammer erachtet nach dem Ausgeführten den folgenden Sachverhalt als erstellt: