Eine blosse Verzweiflung vermag die Kammer nicht zu erkennen. Dass der Beschuldigte möglicherweise (zusätzlich) gekränkt war, weil der für das Wochenende geplante Ausflug mit den Kindern in den Zoo in AL.________ nicht zu Stande kam, ändert daran nichts; die Ausflugsgeschichte war am 24. Juni 2016 zwischen den Parteien kein Thema. Ebenso wenig brachte die Salt-Rechnung «das Fass zum Überlaufen». Die Rechnung war mehr Vorwand als Diskussionspunkt, wurde diese doch – wie ebenfalls bereits erwähnt – weit vor dem Tattag, nämlich am 8. Juni 2016, ausgestellt.