24 24. Juni 2016, wütend war, gab er letztlich auch selbst stets zu Protokoll. Ferner sprach auch R.________ davon, dass der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin bereits früher drei Mal oder mehr geschlagen und auch gedroht habe, er werde sie [die Straf- und Zivilklägerin] einmal mit dem Messer töten (pag. 668, Z. 44 ff.) bzw. sie irgendeinmal umbringen (pag. 668 f., Z. 44 ff.).