Die Straf- und Zivilklägerin wurde insgesamt mit rund 20 Stichen traktiert, wobei die befragten Zeugen jeweils nur zwischen drei und 15 Stichen gesehen haben wollen. Da die Straf- und Zivilklägerin überall am Körper Einstichverletzungen aufwies, ist es durchaus möglich, dass der Beschuldigte nicht immer gleich zustach, so, wie es eben auch die Augenzeugen zu Protokoll gaben. Es sind vorliegend keine Gründe ersichtlich, an deren Schilderungen zu zweifeln. Die Straf- und Zivilklägerin versuchte gemäss Zeugenaussagen, die Stiche des Beschuldigten abzuwehren bzw. sich zu schützen und erlitt dabei eindrückliche Abwehrverletzungen.