Zutreffend ist zwar, dass es sich beim Vorfall vom 24. Juni 2016 um ein für die Zeugen aussergewöhnliches Ereignis handelte. Viele der Befragten gaben am Schluss ihrer Einvernahme jedoch an, keine psychologische Unterstützung zu benötigen und kehrten an ihren Arbeitsplatz zurück, was nicht darauf hindeutet, dass deren Aussagen mit Vorsicht zu geniessen wären; ganz im Gegenteil, auf sie kann vollumfänglich abgestellt werden.