Vielmehr lassen die Aussagen den Schluss zu, dass sämtliche befragten Personen versucht haben, das Geschehene so genau und authentisch wie möglich zu beschreiben. Alle haben denn auch stets erwähnt, wenn sie sich einer Beobachtung nicht sicher waren oder wenn sie etwas aufgrund der örtlichen Begebenheiten nicht sehen konnten. Einige gaben gar an, zuerst nicht gesehen zu haben, dass es sich um ein Messer handelte, mit welchem der Beschuldigte auf die Straf- und Zivilklägerin einschlug bzw. eben einstach, was klar als Realitätsmerkmal zu werten ist. Die gemachten Beobachtungen sind alle in sich stimmig und geben eine schlüssige Abfolge des Geschehens wieder.