22 trolle gehabt. Weiter gab er an, er [der Beschuldigte] habe so im Affekt gehandelt, dass er sie vermutlich getötet hätte (pag. 651, Z. 160 ff.) Er habe festgestellt, dass der Mann mit einer Hand auf diese Frau «abe schloht». Er sei der Auffassung gewesen, dass er einfach mit der Faust auf diese Frau «ufe hout». Er habe erst bei der Polizei erfahren, dass er [der Beschuldigte] ein Messer in der Hand gehalten habe (pag. 660, Z. 57 ff.). Sie [die Straf- und Zivilklägerin] sei noch über die Strasse gerannt vor ein parkiertes Auto. Der Beschuldigte sei ihr nachgerannt.