Er [der Beschuldigte] habe mit kräftigen, schnellen Schlägen auf sie eingestochen. Auf Frage, ob der Beschuldigte sich unter Kontrolle gehabt habe, führte er weiter aus, dies sei erst im Moment der Fall gewesen, als er dann am Boden gesessen sei; vorher habe er sich ja anscheinend gar nicht unter Kon-