Sie bestätigte später alle Aussagen in neuen Worten, z.B. auch, dass der Beschuldigte das Messer mit Klinge gegen unten geführt habe (pag. 632, Z. 97 f.) und dass es [die Zustecherei] – während sie am Fenster gewesen sei – zwei, drei Mal gewesen sei, nicht viel mehr (pag. 632, Z. 104 f.). Zeuge Z.________ war ebenfalls als Gipser auf der Baustelle des Mehrfamilienhausbaus am Arbeiten, als es zur Tat kam. Er sei mit seinem Arbeitskollegen AA.________ herbeigeeilt. Der Mann [der Beschuldigte] habe nichts zur Frau gesagt, er sei ruhig gewesen, «comme si c’était un jouet» (pag. 637, Z. 67 f.). Er habe ihm [Z.___