_, wohnhaft im ersten Stock an der E.________, beobachtete das Geschehen von seinem Küchenfenster aus. Als er realisiert habe, was vor sich ging, sei er als Erster mit einem Kunststoffrohr bewaffnet bis auf drei bis vier Meter an den Beschuldigten herangegangen (pag. 602, Z. 19 ff.). Er gab in seiner Einvernahme vom 24. Juni 2016 zu Protokoll, der Beschuldigte habe gerade von seinem Bauch weg in Richtung Brust und Bauch der Frau gestochen (pag. 602 f., Z. 25 ff.). Als er auf die Frau eingestochen habe, sei er sehr aggressiv gewesen oder «er spinnte» (pag. 603, Z. 62).