– der etwas später vor Ort war – sowie Z.________ rüsteten sich je mit einer rotweissen Absperrlatte aus. Anlässlich seiner Einvernahme bei der Polizei sowie bei der Staatsanwaltschaft gab er an, während sie [gemeint er selber und seine Arbeitskollegen] zu den beiden [zum Beschuldigten und zur Straf- und Zivilklägerin] hingerannt seien, hätten sie gesehen, wie der Mann [der Beschuldigte] noch zwei Messerstiche gegen die Frau [die Straf- und Zivilklägerin] ausgeführt habe, beide seien gestanden (pag. 588, Z.29 ff.). Der Mann habe gesagt, er habe kein Problem mit ihnen, nur mit ihr (pag. 588, Z. 35).