20 dezimmerfenster [also ihrem Aufenthaltsort zur Tatzeit] zum Standort des Beschuldigten auf 40 bis 50 Meter (pag. 580, Z. 75 f.). Diese Distanz korrigierte sie später auf 10 Meter (pag. 585), was für die Kammer aufgrund des Kartenausschnitts gemäss pagina 577 herkommt. Der Zeuge AA.________ war zum Tatzeitpunkt ebenfalls, aber auf der ersten Etage des Baugerüsts des Mehrfamilienhauses als Gipser tätig und wurde durch seinen Arbeitskollegen Y.________ alarmiert. Er begab sich daraufhin zusammen mit AD.________ und Z.________ in Richtung Tatort. Y.________ – der etwas später vor Ort war – sowie Z.__