Das Messer habe er in der rechten Hand in der Faust gehalten und es von über dem Kopf nach unten geführt. Er habe den Arm von ganz hinten gestreckt nach vorne geführt. Für sie sei die Wucht/Kraft, die er [der Beschuldigte] an den Tag gelegt habe, so gewesen, wie wenn der Nachbar am Holzspalten sei; einfach mit voller Wucht. Sie habe noch nie gesehen, wie jemand einen Gegenstand [Anm. der Kammer: Gemeint ist die Straf- und Zivilklägerin!] mit so einer Wucht kaputt zu machen versucht habe (pag. 574, Z. 73 ff.). Sie habe den Eindruck gehabt, dass er [der Beschuldigte] auf das Opfer eingehackt habe; sie habe es als sehr gewalttätig empfunden.