, Z. 110 ff.). Die Zeugin AC.________, wohnhaft an der E.________, konnte das Geschehen von ihrem Badezimmer aus beobachten und gab zu Protokoll, der Beschuldigte habe mit grossem Gewaltpotenzial auf die Frau eingestochen (pag. 573, Z. 21 f.). Als sie erkannt habe, dass der Beschuldigte mit dem Messer auf das Opfer einschlägt, habe sie nicht weiter zuschauen wollen; es sei furchtbar gewesen (pag. 573, Z. 36f.). Die Szene habe eine Dynamik gehabt, wie wenn der Mann der Frau nachgerannt wäre, bevor er auf sie eingestochen habe (pag. 573, Z. 46 f.). Das Messer habe er in der rechten Hand in der Faust gehalten und es von über dem Kopf nach unten geführt.