Der Zeuge Y.________ ist Gipser, befand sich auf der fünften oder sechsten Etage des Baugerüsts des Mehrfamilienhausbaus (vgl. Situationsplan gemäss pag. 563, wobei die Baustelle mit X1 und der Tatort mit X2 – X4 gekennzeichnet sind; vgl. ebenfalls pag. 564 ff.) und sah als Erster, wie der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin schlug, war – wegbedingt – jedoch nach seinen Mitarbeitern vor Ort beim Geschehen. Er führte im Wesentlichen aus, er habe geschrien, damit der Beschuldigte zu ihm schaue, aber dieser habe den Kopf nicht gedreht/gehoben und habe nicht reagiert. Der Beschuldigte sei nicht nervös gewesen.