_, wohnhaft im zweiten Stock an der E.________ und zur Tatzeit in der Küche, schilderte das Geschehen vom Moment an, als der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin mit einem Gegenstand in der Hand – sie konnte kein Messer sehen, gab aber an, es sei möglicherweise ein Holzstück gewesen – angegriffen und geschlagen hatte, nachvollziehbar und detailreich. Sie wies stets 19 auf vorhandene Erinnerungslücken ihrerseits hin, was für ihre Glaubwürdigkeit spricht. Sie schätzte, es seien insgesamt 15 Schläge gewesen.