12.3.3 Aussagen Drittpersonen Aufgrund der Aussagen der grossen Anzahl an Drittpersonen, welche längere oder kürzere, teils gleiche, teils unterschiedliche Phasen beobachtet haben, lässt sich das Tatgeschehen nach Auffassung der Kammer vergleichsweise gut rekonstruieren. Wie die nachfolgende Zusammenfassung ihrer wesentlichsten Aussagen zeigt, waren die Augenzeugen/Auskunftspersonen sehr wohl in der Lage, ihre Beobachtungen differenziert, ohne jegliches Interesse an einer Falschbelastung des Beschuldigten und trotz des Umstandes, dass das Beobachtete alles andere als alltäglich war, wiederzugeben.