1952, Z. 19 f.), wobei die zweite Version wenig Sinn macht und von den Augenzeugen – die zu diesem Zeitpunkt beim Geschehen angekommen waren – nicht bestätigt wird. 12.3.3 Aussagen Drittpersonen Aufgrund der Aussagen der grossen Anzahl an Drittpersonen, welche längere oder kürzere, teils gleiche, teils unterschiedliche Phasen beobachtet haben, lässt sich das Tatgeschehen nach Auffassung der Kammer vergleichsweise gut rekonstruieren.