860 f., Z. 84 ff.). 12.3.2 Aussagen der Straf- und Zivilklägerin Die Straf- und Zivilklägerin ihrerseits vermochte zwar verständlicherweise die Abfolge der einzelnen Messerstiche nicht mehr wiederzugeben, schilderte aber ansonsten, insbesondere anlässlich ihrer Ersteinvernahme vom 6. Juli 2016, einen Ablauf, der in mancherlei Hinsicht sowohl mit objektiven Befunden – so bspw. das Verletzungsbild oder auch die Beschreibung des Tatmessers – als auch mit den Aussagen der diversen Augenzeugen übereinstimmt (wie bspw. mehrfaches mas-