785, Z. 72 ff.; pag. 786, Z. 109 ff.). Oberinstanzlich führte er aus, er habe sich geärgert, er habe gar nicht erwartet, dass sie [die Straf- und Zivilklägerin] mit einem anderen Mann eine Beziehung habe. Aus diesem Grund sei er auch auf die Tat gekommen (pag. 1956, Z. 26 ff.). Nachdem ihm zudem das (ihm bereits bekannte) Foto der Hochzeit der Straf- und Zivilklägerin mit H.________ vorgehalten und er gefragt 17 worden war, was dies bei ihm auslöse, drehte der Beschuldigte enerviert den Kopf ab und gab an, er wolle das nicht sehen. Er sei wütend, wenn er dies sehe (pag.