Aus den Einvernahmen mit den Kindern, mit X.________, der Straf- und Zivilklägerin, aber auch mit dem Beschuldigten selber ergibt sich, dass man sich offenbar darüber wunderte, dass die Straf- und Zivilklägerin eine neue Ehe einging, obwohl sie eigentlich den Vater ihrer Kinder hätte heiraten sollen (bspw. pag. 706, Z. 149 f.). Die Hochzeit zwischen der Straf- und Zivilklägerin und H.________ wurde immer mal wieder erwähnt. Der Beschuldigte selber äusserte sich in seinen Einvernahmen oft (indirekt) dahingehend, die Hochzeit habe ihn gekränkt und er habe deswegen seine Gefühle nicht kontrollieren können (pag. 774, Z. 224 ff.; pag. 785, Z. 72 ff.; pag. 786, Z. 109 ff.).