Auf Frage, ob es auch mehr Stiche gewesen sein könnten, meinte er: «Ich weiss es nicht, ich war nicht da, nicht bewusst präsent. Ich weiss nicht, was ich getan habe» (pag. 751, Z. 146 f.). Obwohl er damit zumindest eine Teilamnesie geltend machte, wollte der Beschuldigte dann erstaunlicherweise wieder wissen, dass er das Messer mit Klinge gegen oben gehalten und nicht mehr als zwei oder drei Mal zugestochen hatte.