Auch erwähnten weder die Straf- und Zivilklägerin noch der Beschuldigte selber eine Drohung, die dem Zustechen vorausgegangen wäre. Bezeichnenderweise wiederholte der Beschuldigte einfach unzählige Male – allein bei seiner Ersteinvernahme waren es neun Mal – er sei wütend geworden (weil sie ihm frech vorbeigekommen sei) oder wütend gewesen (weil sie ihm respektlos begegnet sei und in den letzten vier Jahren vieles gemacht habe). Der Beschuldigte wollte sich aber kaum noch daran erinnern können, was dann geschah. Er flüchtete sich primär ins Verdrängen und (selektive) Vergessen: «Es kam etwas in meinen Kopf, es war Satan». […] Ich kann mich nicht erinnern.