Sie habe darauf nur geantwortet, sie werde dies bezahlen. Sonst sei nichts gesprochen worden, es sei sehr kurz gewesen (pag. 716, Z. 172 ff.). Weshalb der Beschuldigte nebst der Rechnung auch ein Messer mitgenommen hatte, konnte oder wollte er nicht erklären. Er habe nicht gewusst, was er sich überlegt hatte, er sei mit einem Messer gegangen (pag. 750, Z. 58 f.). Und weiter: «Heute morgen, als ich von zu Hause wegging, fasste ich nicht den Entscheid, sie zu stechen, aber ich hatte ein Messer bei mir. Als ich mit dem Messer losging…ich kenne ihren Charakter. Ich nahm es einfach mit. Ich habe es einfach mitgenommen» (pag. 752, Z. 193 ff.).