Der Beschuldigte hatte weiter auch die offene Salt-Rechnung dabei, unbestrittenermassen aber auch die spätere Tatwaffe, mithin das Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 19 cm. Auch nach den ersten Aussagen der Straf- und Zivilklägerin wurde beim Zusammentreffen auf dem Trottoir effektiv zuerst über die Rechnung gesprochen, dies jedoch nur sehr kurz. Es habe keine Gespräche gegeben. Er [der Beschuldigte] habe nur gesagt, dass er sie ‘gefunden habe’. Auf weitere Frage gab die Straf- und Zivilklägerin an, sie könne nur sagen, dass der Beschuldigte gesagt habe, sie solle dies [die Rechnung] bezahlen. Sie habe darauf nur geantwortet, sie werde dies bezahlen.